Hinweisgeberschutzgesetz
Wir haben für den DRK-Kreisverband Stormarn und seine Tochtergesellschaften ein Hinweisgebersystem eingerichtet, welches Sie für (anonyme) Hinweise nutzen können. Hierzu nachfolgend einige Erläuterungen:
Was ist das Hinweisgebersystem?
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bzw. interner Regeln hat bei uns einen sehr hohen Stellenwert. Unser Erfolg basiert unter anderem auf Werten wie Ehrlichkeit und Mitwirkung.
Um diesen Werten gerecht zu werden, ist es uns wichtig, von möglichen Fehlverhalten zum Beispiel unserer Beschäftigten zu erfahren und diese entsprechend aufzuarbeiten.
Um hier ein unabhängiges, vertrauliches Hinweisgebersystem zu gewährleisten, haben wir eine entsprechende Meldestelle eingeführt. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt, dass die Anonymität der Hinweisgebenden gewahrt ist, sofern dies gewünscht ist. Auch werden wir keine Maßnahmen ergreifen, um die Identität der Hinweisgebenden zu ermitteln. Alle Arten von Benachteiligungen von Hinweisgebenden und anderen Personen, die zu Untersuchungen beitragen, werden wir nicht tolerieren. Untersuchungen führen wir immer unter dem Gesichtspunkt größtmöglicher Vertraulichkeit durch und für die Betroffenen gilt so lange die Unschuldsvermutung, bis ein möglicher Verstoß nachgewiesen ist.
Eine Meldung abgeben, aber richtig!
Damit eine Meldung im Hinweisgebersystem von der Meldestelle bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass Sie die Meldung so konkret wie möglich abgeben.
Hilfreich sind hier bei Ihrer Meldung die sogenannten W-Fragen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Ihre Beschreibung zu einem möglichen Vorfall oder Ereignis auch von fachfremden Personen nachvollzogen und verstanden werden muss. Hierzu kann es hilfreich sein, wenn Sie für mögliche Rückfragen zur Verfügung stehen.
Auch in diesem Fall ist Ihre Anonymität gegenüber unserem Unternehmen gewahrt.